Berechtigung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Professur für Controlling
Nach § 8 Abs. 6 der Prüfungsverfahrensordnung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge wird zu einer Prüfung nur zugelassen, wer in dem betreffenden Studiengang an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel immatrikuliert ist und seinen Prüfungsanspruch für die jeweilige Prüfung in diesem Studiengang nicht verloren hat. Aus dieser Regelung folgt, dass nur die Studierenden der nachfolgend genannten Studiengänge an den Prüfungen der Professur für Controlling teilnehmen dürfen:
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Zugelassen sind Studierende der Bachelor-Studiengänge
- Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftswissenschaft
- Wirtschaft/Politik (auch alte Studiengänge)
- Psychologie, sofern vom Prüfungsamt zugelassen
- Soziologie
Studierende anderer Studiengänge werden nicht zugelassen.
Kosten- und Leistungsrechnung
Zugelassen sind Studierende der Bachelor-Studiengänge
- Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftswissenschaft
und der Master-Studiengänge
- Wirtschaftschemie
- Wirtschaftsingenieurwesen
- Wirtschaftsinformatik
Studierende anderer Studiengänge werden nicht zugelassen.
Controlling
Zugelassen sind Studierende der folgenden Studiengänge
- Betriebswirtschaftslehre (Bachelor)
- Wirtschaftswissenschaft (Master)
Management Accounting
Zugelassen sind Studierende der folgenden Studiengänge
- Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschaftswissenschaft (Master)
Advanced Management Accounting
Zugelassen sind Studierende der folgenden Studiengänge
- Betriebswirtschaftslehre (Master)
- Volkswirtschaftliche Masterstudiengänge
Advanced Controlling
Zugelassen sind Studierende der folgenden Studiengänge
- Betriebswirtschaftslehre (Master)
- Volkswirtschaftliche Masterstudiengänge
Kostenmanagement
Zugelassen sind Studierende der folgenden Studiengänge
- Betriebswirtschaftslehre (Master)
- Volkswirtschaftliche Masterstudiengänge
Forschungsseminar
Zugelassen sind Studierende der folgenden Studiengänge
- Betriebswirtschaftslehre (Master)
- Volkswirtschaftliche Masterstudiengänge